Pflichtverteidigung

„Pflichtverteidigung“ heißt, dass die Kosten der Strafverteidigung zunächst vom Staat getragen werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Prozesskostenhilfe („Armenrecht“), die es nur im Zivilrecht gibt. Die Pflichtverteidigung (§ 140 StPO) funktioniert ganz anders:

Wann bekomme Ich einen Pflichtverteidiger?

In jedem Fall wird ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn

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