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Aktuelles

Beschuldigter kann sich Pflichtverteidiger frei aussuchen, Rechtsanwalt aus Würzburg kann überall Pflichtverteidiger sein

Lange war umstritten, ob der Beschuldigte sich seinen Pflichtverteidiger frei aussuchen kann oder ob er der gewünschte Anwalt am Ort des Gerichts ansässig sein muss.

Während früher der Pflichtverteidiger seine Kanzlei vor Ort haben musste, wurde über die Jahre der Gedanke des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Strafverteidiger immer wichtiger.

Die Entfernung zwischen dem zuständigen Gericht und dem Kanzleisitz des Rechtsanwaltes verlor immer mehr an Bedeutung.

Gleichwohl ist es bei dem Grundsatz verblieben, dass bei einer gewissen Entfernung zwischen Gerichtsort und Kanzleisitz dargelegt werden muss, warum zwischen dem Angeklagten und dem Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (beispielsweise aus einem früheren Strafverfahren).

Aktuelle Entwicklung

In einer Entscheidung hat das Landgericht Dessau-Roßlau dargelegt, dass der vom Angeklagten gewünschte Verteidiger nur dann nicht als Pflichtverteidiger bestellt werden kann, wenn ein wichtiger Grund entgegensteht. (LG Dessau-Roßlau,07.03.2019, 6 Qs 294 Js 7232/18).

Die Entscheidung zeigt, dass eine diffuse Grauzone zwischen zwei Grundsätzen besteht: Einerseits hat der Angeklagte keinen allgemeinen Anspruch auf Beiordnung seines gewünschten Anwalts. Andererseits kann jedoch der Angeklagte den nach seinem Willen zu bestellenden Pflichtverteidiger grundsätzlich frei aussuchen und der zuständige Richter hat dabei nur ein eingeschränktes Ermessen.

Die Entscheidung des Landgericht Dessau-Roßlau hat die Stellung des Beschuldigten gestärkt und den Schwerpunkt mehr auf den Wunsch des Angeklagten nach einem Rechtsanwalt seines Vertrauens gesetzt.

Diese Entscheidung ist erfreulich. Sie ist eine weitere Abkehr von dem Gedanken, dass die Pflichtverteidigung insbesondere im allgemeinen und öffentlichen Interesse folgt, sondern gibt im Gegensatz mehr den Rechten und Interessen des Beschuldigten Geltung, dessen Anspruch auf angemessene Verteidigung durch einen Anwalt seines Vertrauens und seiner Wahl damit erheblich gestärkt wird.

Die Strafverteidiger der Kanzlei Löwenberg Rechtsanwälte verteidigen in Würzburg, in Nürnberg und bundesweit – auch als Pflichtverteidiger.

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