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Aktuelles

Bußgelder während der Corona-Krise / Covid-19

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Seit dem 27.03.2020 gilt ein gesonderter Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Anordnungen, die in Bayern angesichts Covid-19 / der Corona-Krise getroffen wurden.

 

Hier nur einige Beispiele, die den Alltag vieler Bürger in Würzburg betreffen können:

Nichteinhalten des Mindestabstands 150 €
Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl beim Abholen von Speisen 500 €
Besuche von Krankenhäusern oder Pflegeheimen 500 €
Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund 150 €
Öffnung von Baumärkten o.ä.  5.000 €

 

Die Behörden sind angehalten worden, die Umsetzung dieser Vorschriften nicht zu bürokratisch zu handhaben. Wer beharrlich gegen die Vorschriften verstößt, wird jedoch ein Bußgeld riskieren.

Die Bußgelder sind so genannte Regelsätze, können also im Einzelfall auch nach oben oder unten angepasst werden. Wer also trotz eines bereits verhängten Bußgeldes immer wieder den Mindestabstand unterschreitet, kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden, welches über 150 € hinausgeht

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