Bußgelder während der Corona-Krise / Covid-19

Seit dem 27.03.2020 gilt ein gesonderter Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Anordnungen, die in Bayern angesichts Covid-19 / der Corona-Krise getroffen wurden.
Hier nur einige Beispiele, die den Alltag vieler Bürger in Würzburg betreffen können:
Nichteinhalten des Mindestabstands | 150 € |
Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl beim Abholen von Speisen | 500 € |
Besuche von Krankenhäusern oder Pflegeheimen | 500 € |
Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund | 150 € |
Öffnung von Baumärkten o.ä. | 5.000 € |
Die Behörden sind angehalten worden, die Umsetzung dieser Vorschriften nicht zu bürokratisch zu handhaben. Wer beharrlich gegen die Vorschriften verstößt, wird jedoch ein Bußgeld riskieren.
Die Bußgelder sind so genannte Regelsätze, können also im Einzelfall auch nach oben oder unten angepasst werden. Wer also trotz eines bereits verhängten Bußgeldes immer wieder den Mindestabstand unterschreitet, kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden, welches über 150 € hinausgeht
Wurde gegen Sie ein Bußgeld verhängt ?
Dann melden Sie sich bei uns !