Versuchter Mord / Rücktritt
Bei Delikten, die lediglich versucht und nicht erfolgreich beendet wurden, hat der Strafverteidiger auch die Frage zu prüfen, ob der Mandant möglicherweise zurückgetreten ist. Ein Rücktritt wirkt nämlich strafbefreiend. Das heißt auf gut deutsch: Wer eine Straftat versucht, jedoch im juristischen Sinne zurücktritt, kann nicht bestraft werden (§ 24 StGB).
Diese Möglichkeit ist natürlich besonders dann von Interesse, wenn es um größere Delikte geht.
Auch beim versuchten Mord kommt ein Rücktritt in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall 2018 entschieden, dass das Landgericht den möglichen Rücktritt nicht ausreichend geprüft hat. Das Urteil wurde daher aufgehoben und der Angeklagte erhält eine zweite Chance (BGH, 31.07.2018, 4 StR 282/18).
Worin lag der Fehler?
Das Landgericht hatte sich nicht ausreichend mit dem Vorstellungsbild des Angeklagten, mit seinem Rücktrittshorizont, auseinandergesetzt. Entscheidend für den Rücktritt ist die Frage, ob der Täter nach seinem eigenen Vorstellungsbild noch weitere Tathandlungen hätte vornehmen können oder nicht. Die Frage lautet also: Ging der Täter nach seinem eigenen Vorstellungsbild davon aus, dass die Tat bereits erfolgreich beendet sei, dass der Versuch fehlgeschlagen sei und nicht fortgesetzt werden könne oder, dass die Tat noch nicht vollendet sei und durchaus noch fortgesetzt werden kann. ?
Falls das jeweilige Schwurgericht sich nicht ausreichend mit dem Vorstellungsbild des Täters befasst, kann man gegen das Urteil mit der Revision vorgehen. Im Erfolgsfall muss das Gericht dann zu einem Rücktritt kommen, so dass der Täter straffrei bleibt.
In einem sehr ähnlichen Fall verteidigen wir aktuell vor dem Landgericht Würzburg und sind in die Revision gegangen. Hier geht es darum, dass die Angeklagte ihrer Mutter mit einem Messer in den Kopf gestochen hat, die Mutter fortgelaufen ist und die Mandantin sich schließlich in weniger als 5 m Entfernung von ihrer Mutter hingesetzt hat. Sie hätte also die Tat noch weiter ausführen können, tat dies jedoch nicht
Wird Ihnen (versuchter) Mord oder Totschlag vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen.