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Juli 2017

Bewährung trotz Verdachts einer weiteren Straftat

Bewährung trotz Verdachts einer weiteren Straftat

Sehr häufig wird Mandanten in der Verhandlung eine Bewährungsstrafe verweigert mit der Begründung, dass ja bereits zahlreiche weitere Verfahren gegen den Mandanten laufen würden. Dem könne angeblich nur damit begegnet werden, dass die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Das Dreifache der „nicht geringen Menge“ ist noch kein Strafschärfungsgrund.

Drogen - das dreifache der "nicht geringen Menge"

Im Verfahren wegen Betäubungsmitteln fährt die Rechtsprechung bekanntlich eine harte Linie: Von Verteidigern immer wieder kritisch gesehen wird bspw. die Ansicht, bei der Verabredung eines Drogengeschäfts liege bereits „Handel“ im Sinne des § 29 BtMG vor.

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Bild zu Aktuellem, Pflichtverteidigung auch, wenn mehrere Verfahren laufen

Pflichtverteidigung auch, wenn mehrere Verfahren laufen

In vielen Strafverfahren bekommt der Beschuldigte vom Gericht einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Anders als im Zivilrecht ist dies jedoch nicht davon abhängig, ob der Beschuldigte ausreichende finanzielle Mittel hat, um einen Anwalt bezahlen zu können.

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