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November 2017

Drogenkurier muss mit größerer Menge rechnen, Kanzlei Löwenberg, Fachanwalt, Strafrecht, Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg

Drogenkurier muss mit größerer Menge rechnen!

„Ein Drogenkurier, der sich zum Transport von Betäubungsmitteln bereit erklärt und weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgifts Einfluss nehmen noch diese Menge überprüfen kann, wird i. d. R. damit rechnen müssen, dass ihm mehr Rauschgift zum Transport übergeben wird, als man ihm offenbart hat.“

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Beweiswert einer DNA-Spur, Kanzlei Löwenberg, Fachanwalt, Strafrecht, Würzburg, Schweinfurt, Nürnberg

Beweiswert einer DNA-Spur

In Strafverfahren wird mehr und mehr mit DNA-Spuren gearbeitet. Häufig entsteht dabei der Eindruck, mittels DNA lasse ein Angeklagter sich immer zu 100 Prozent überführen.
Das stimmt nicht:
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung die DNA-Spuren zu dem gemacht, was sie ist: lediglich ein Indiz.

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