Wer einmal zu einer Freiheitsstrafe mit Führungsaufsicht verurteilt wurde, kennt das Problem:
Während der Führungsaufsicht besteht oft eine Reihe von Verboten. So darf der Betroffene häufig keinen Alkohol trinken, keine Drogen konsumieren (sonst straffrei !), muss sich regelmäßig beim Bewährungshelfer melden und ähnliches.