In zahlreichen Verfahren entsteht der Eindruck, dass seitens des Gerichts unnötig Untersuchungshaft angeordnet wird. In der Regel wird dabei der Grund der Fluchtgefahr genannt, welcher wiederum mit einer angeblich hohen Hafterwartung begründet wird.
Es kommt dabei vor, dass die Gerichte die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnen, weil angeblich ein Termin zur Hauptverhandlung noch nicht festgelegt werden konnte. Hier lohnt es sich, nachzufragen.
Es kommt vor, dass die Gerichte nicht terminieren, weil sie schlichtweg überlastet sind.