Oft unterschätzt wird in Strafverfahren die Möglichkeit des Rücktritts vom Versuch. Dieser wirkt strafbefreiend und kann deswegen eine sehr gewichtige Rolle spielen. So kann ein Täter, der eine Straftat eigentlich bereits begangen hat, durch einen rechtzeitigen Rücktritt bewirken, dass er überhaupt nicht bestraft wird.