Bei Delikten, die lediglich versucht und nicht erfolgreich beendet wurden, hat der Strafverteidiger auch die Frage zu prüfen, ob der Mandant möglicherweise zurückgetreten ist. Ein Rücktritt wirkt nämlich strafbefreiend. Das heißt auf gut deutsch: Wer eine Straftat versucht, jedoch im juristischen Sinne zurücktritt, kann nicht bestraft werden (§ 24 StGB).