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Dezember 2018

Cannabis-Anbau, Notstandshandlung, Strafrecht Fachanwalt Bernhard Löwenberg, Kanzlei Löwenberg, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg

Cannabis-Anbau kann eine Notstandshandlung sein!

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in seinem Wohnhaus Cannabis angebaut zu haben. Dies würde normalerweise eine Strafe nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nach sich ziehen. Nach dieser Vorschrift ist unter anderem der Anbau von Betäubungsmitteln strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert.

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