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April 2019

Kanzlei Löwenberg, Friedrich-Ebert-Ring 1, Würzburg, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Was heißt eigentlich „In dubio pro reo“?

Was heißt eigentlich „In dubio pro reo“?

Immer wieder werden wir von Mandanten in Strafverfahren gefragt, warum ihr Fall jetzt nicht unter „In dubio pro reo“ fällt mit der Folge eines Freispruchs.

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Kanzlei Löwenberg, Friedrich-Ebert-Ring 1, Würzburg, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Haftbefehl: Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr

Haftbefehl: Voraussetzungen der „Wiederholungsgefahr“

Ein Haftbefehl hat zwei Voraussetzungen:
Zum einen den dringenden Tatverdacht, d. h. die hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat. Zum anderen einen Haftgrund. Es gibt nur drei mögliche Haftgründe: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr.

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Kanzlei Löwenberg, Friedrich-Ebert-Ring 1, Würzburg, Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, Streicheln des Knies ist keine sexuelle Belästigung, Straftat, Belästigen, Alkohol

Streicheln des Knies ist keine sexuelle Belästigung

Wann ist es sexuell gemeint?
Im Sexualstrafrecht stellen sich für den Strafverteidiger stets zunächst zwei Fragen:
Hat das behauptete Verhalten tatsächlich stattgefunden? Falls ja: Stellt dieses Verhalten tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar?

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