Ein Haftbefehl hat zwei Voraussetzungen:
Zum einen den dringenden Tatverdacht, d. h. die hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat. Zum anderen einen Haftgrund. Es gibt nur drei mögliche Haftgründe: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr.