Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft.
Keine Beweisverwertung = kein hinreichender Tatverdacht!
Ein immer wiederkehrendes, zumeist theoretisch bleibendes Thema im Strafrecht ist die Frage der Verwertung von Beweismitteln, wenn diese unter Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot erlangt wurden.