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April 2020

Corona Bußgeld, Strafrecht Würzburg, Kanzlei Löwenberg

Bußgeldbescheid wegen Corona?

Was ist ein „triftiger Grund“

Im Rahmen der Corona-Krise hat die bayerische Staatsregierung zahlreiche Maßnahmen erlassen und den Katastrophenfall erklärt.

Zu den Maßnahmen gehört u.a. die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.03.2020.

Danach muss jeder die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf das unbedingt erforderliche Minimum reduzieren. Die eigene Wohnung darf nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.

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Kann ich meinen Pflichtverteidiger wechseln?

Ich will einen anderen Rechtsanwalt!

Sehr oft bekommen Beschuldigte vom Gericht einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet oder wenn in erster Instanz vor dem Landgericht oder dem Schöffengericht (Amtsgericht!) verhandelt werden soll.

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Bußgelder während der Corona-Krise / Covid-19

Seit dem 27.03.2020 gilt ein gesonderter Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Anordnungen, die in Bayern angesichts Covid-19 / der Corona-Krise getroffen wurden.

Hier nur einige Beispiele, die den Alltag vieler Bürger in Würzburg betreffen können:

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