Was ist ein „triftiger Grund“
Im Rahmen der Corona-Krise hat die bayerische Staatsregierung zahlreiche Maßnahmen erlassen und den Katastrophenfall erklärt.
Zu den Maßnahmen gehört u.a. die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.03.2020.
Danach muss jeder die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf das unbedingt erforderliche Minimum reduzieren. Die eigene Wohnung darf nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.