„Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen“
Seit Sommer 2017 stellt sich im Strafrecht für den Rechtsanwalt sehr oft die Frage nach der „Einziehung“. Das StGB und die StPO wurden zum 01.07.2017 dahingehend geändert, dass in Strafprozessen nun auch regelmäßig die Vermögensabschöpfung möglich und vorzunehmen ist.