Abstinenz nicht zumutbar
Mandanten, die im Zusammenhang mit Drogen vorm Strafrichter stehen, werden häufig nach der Verhandlung mit einem Konsumverbot konfrontiert. Typischerweise geschieht dies bei Bewährungsstrafen: der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflagen werden im Strafrecht ausgesprochen: Konsumverbot, Urinkontrollen etc. Das gleiche kann passieren, wenn Führungsaufsicht angeordnet wird.