Absolute Fahruntüchtigkeit beim Pedelec ab 1,6 Promille
Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge i.S.d. §§ 315 ff. StGB.
Sowohl im Strafrecht als auch im Verkehrsrecht steht der Anwalt oft vor der Frage, wie die aktuellen Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt (E-Bikes, Scooter etc.) einzuordnen sind.
Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Frage befasst, ob Pedelecs (Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h) im strafrechtlichen Sinne als Kraftfahrzeuge einzustufen sind (OLG Karlsruhe, 15.10.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20).