Wie Bußgeldsachen in der Pandemie behandelt werden
Die Corona-Lage führt auch in der Rechtsprechung zu Ordnungswidrigkeiten zu neuen Fragestellungen.
In Bußgeldsachen ist es bisher gängige Praxis, bei einem Fahrverbot auch die berufliche Situation des Betroffenen zu berücksichtigen. Falls ein längeres Fahrverbot den Betroffenen übermäßig belastet und möglicherweise seine berufliche Existenz gefährdet, kann eine Ausnahme gemacht werden.