Welcher Wirkstoffanteil ist legal?
Seit vielen Jahren werden im Internet sogenannte „legal highs“ angeboten. Auf den entsprechenden Seiten wird damit geworben, dass die Kräutermischungen, CBD-Liquids u. a. legal seien – anders als „normale Drogen“. Oft heißt es, es handele sich um „Premiumqualität“ oder dass der Besteller mind. 18 Jahre alt sein müsse. Hier wird der Eindruck erweckt, jeder 18-jährige dürfe diese Stoffe legal bestellen. Auf manchen Seiten wird sogar damit geworben, dass die angeblichen legalen Produkte auch „im Straßenverkauf“ angeboten würden und damit auch in Nürnberg oder Würzburg überall legal erhältlich seien.