Bei Bußgeldsachen geht es auch um den Sachvortrag!
In einer Entscheidung aus dem 2021 hat das AG Frankfurt a. Main klargestellt, dass eine angebliche „Handyspange“ nicht vor einem Bußgeld schützt (AG Frankfurt, 17.08.2021, 976 Owi 661 Js-OWi 5191/20).
Begründet wurde dies allerdings nicht damit, dass auch bei Verwendung einer sogenannten Handyspange ein Handyverstoß vorliegt.