In einem sehr aufwendigen Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist es gelungen, für unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe von nur 3 ½ Jahren zu erreichen. Dieses Ergebnis war ein großer Erfolg, da es um den Handel von 200 kg Marihuana ging und die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren beantragt hatte.