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Beispielfälle unserer Kanzlei

Aus versuchtem Mord wurde Körperverletzung

Gegen einen Mandanten wurde der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben.

Aus versuchtem Mord wurde Körperverletzung

Gegen einen Mandanten wurde der Vorwurf des versuchten Mordes erhoben. Der Fall war in mehrerlei Hinsicht sehr interessant – ein sonst nur aus Lehrbüchern bekanntes Beispiel für den sogenannten „error in persona“:

Nachdem der Mandant gehört hatte, dass seine Ex-Freundin einen neuen Partner habe, wollte er diesen nach einer von Alkohol geprägten Nacht zur Rede stellen. Er erkundigte sich nach der Anschrift.

Am Haus angelangt, fragte er sich im Treppenhaus anhand des Nachnamens durch und stand schließlich vor der Tür und läutete. Der Geschädigte öffnete. Der Mandant hatte den neuen Partner seiner Ex-Freundin zuvor noch nie gesehen. Ihm war daher nicht bewusst, dass vor ihm nicht der neue Partner seiner Ex stand, sondern ein Mann, der zufällig den gleichen Nachnamen hatte – der jedoch die Ex-Freundin des Mandanten noch nicht einmal kannte.

Ohne großen Wortwechsel entwickelte sich eine Rangelei und der Mandant stach dem Geschädigten mit einem Messer in den Bauch.

Die Anklage lautete auf versuchten Mord. In sechs Verhandlungstagen wurde jedoch von der Verteidigung herausgearbeitet, dass dem Mandanten subjektiv kein versuchter Mord vorgeworfen werden konnte. Im Ergebnis wurde daher nur wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung verurteilt. Es wurde weiterhin die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet, so dass nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass der Mandant bereits nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird.

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