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Beispielfälle unserer Kanzlei

3 Jahre trotz 200 kg Gras

In einem sehr aufwendigen Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist es gelungen, für unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe von nur 3 ½ Jahren zu erreichen. Dieses Ergebnis war ein großer Erfolg, da es um den Handel von 200 kg Marihuana ging und die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren beantragt hatte.

Wie kam es zu dem Ergebnis?

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten (ein Grieche, zwei Albaner) vorgeworfen, mit 200 kg Marihuana aus Albanien gehandelt zu haben. Eine Menge von knapp 20 kg war auf dem Parkplatz des IKEA in Fürth bereits übergeben worden. Die Angeklagten waren bereits zuvor von zahlreichen Beamten der fränkischen Polizei observiert worden.

Das Urteil fiel trotzdem sehr milde aus, weil ein sogenannter V-Mann den Anstoß zu dem Drogenhandel gegeben hatte.

Im Laufe des Prozesses war es uns gelungen, diesen V-Mann zu identifizieren und ihn als Zeugen vorladen zu lassen. Da der V-Mann und der V-Mann-Führer bei ihrem Vorgehen die Grundsätze für den Einsatz von Vertrauenspersonen nicht sorgfältig beachtet hatten, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass unser Mandant, der bereits für mehrere Monate in der JVA Würzburg in Untersuchungshaft gesessen hatte, keine so hohe Haftstrafe verdient hatte, wie es die Staatsanwaltschaft forderte.

Da der V-Mann das Geschäft erst ins Laufen gebracht hatte – und das Geschäft damit ohne den V-Mann nie stattgefunden hätte – musste die Strafe deutlich niedriger ausfallen, als es eigentlich angemessen gewesen wäre.

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