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Beispielfälle unserer Kanzlei

Keine Strafe bei „besonders schwerer Vergewaltigung“

Unser Mandant, ein gebürtiger Bulgare aus Kitzingen, wurde angeklagt wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin über ein ganzes Wochenende mehrfach vaginal und anal vergewaltigt und sie dabei mehrfach geschlagen zu haben. Zudem soll er sie gezwungen haben, ein Gemisch aus Aftershave, Zahnpasta und Wasser zu trinken.

Die Geschädigte hatte ausführlich gegen unseren Mandanten ausgesagt. Auffällig war die besondere Aussagekonstanz: Auch bei mehreren Vernehmungen wiederholte sie viele Details – was grundsätzlich für ihre Glaubwürdigkeit sprach.

Auf Antrag der Verteidigung wurde ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt. Auch der Sachverständige kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Zeugin wahrscheinlich die Wahrheit sagt.

Gleichwohl kam es nach mehreren Verhandlungstagen zur Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen der Verhandlung vor dem LG Würzburg wurde die Geschädigte befragt. Dabei wurde herausgearbeitet, dass ihre Angaben in mehreren Punkten nicht schlüssig sind. So waren ihre Zeitangaben zur Vergewaltigung nicht plausibel. Schließlich hatte sie einige Details, die im Rahmen der Befragung durch die Verteidigung herausgearbeitet wurden, bei der aussagepsychologischen Begutachtung nicht erwähnt. Das war für den Psychologen sehr auffällig, weil üblicherweise wichtige Punkte von den Geschädigten erinnert und erwähnt werden.

Unser Mandant wurde allein durch die Aussage der Zeugin belastet. Weitere Beweise gab es nicht. Es machte also den Anschein, dass die Zeugin den Angeklagten zu Unrecht belastete.

Es gelang daher nach mehreren Verhandlungstagen, den ursprünglichen Tatvorwurf – besonders schwere Vergewaltigung (Mindeststrafe 5 Jahre Gefängnis) – zu reduzieren auf eine einfache Körperverletzung. Dabei hatte das Gericht wiederum die Möglichkeit, das Verfahren nach § 153 StPO einzustellen.

Unser Mandant, der am Morgen des letzten Verhandlungstages noch eine Freiheitsstrafe von 6 oder 7 Jahren befürchtet hatte, verließ den Sitzungssaal als freier Mann.

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