ESO ES 3.0
Funktionsweise
- Anlage besteht aus Sensorkopf mit fünf optischen Helligkeitssensoren
- drei der fünf Sensoren laufen parallel (Geschwindigkeitsmessung)
- zwei der Sensoren sind leicht schräg ausgerichtet (Abstandsmessung)
- Die Geschwindigkeit wird anhand einer Weg-Zeit-Messung ermittelt
- Jeder der fünf Sensoren erfasst ein Helligkeitsprofil des durchfahrenden Fahrzeuges
- Aus den Helligkeitsprofilen der drei parallelen Sensoren wird die zeitliche Differenz ermittelt, um damit die Geschwindigkeit zu bestimmen
- Der Hersteller stellt mittlerweile die Helligkeitsprofile zur Überprüfung zur Verfügung: https://esodata.esodigitales.de
- Lichtbilder werden nur von Fahrzeugen erstellt, die einen gültigen Messwert erzeugen
Vorbereitungen
- Das Gerät darf ohne Einschränkungen verwendet werden (bei jeder Witterung, in Kurven)
- Vor Messbeginn ist die Steigung bzw. das Gefälle der Fahrbahn auf den Sensorkopf zu übertragen:
- Die Wasserwaage wird vor dem Sensorkopf am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung auf die Straße aufgesetzt
- Die Feststellschrauben werden gelöst und der Drehkranz so verdreht, dass die Wasserwaage eine Ebene anzeigt
- Sodann ist die Feststellschraube wieder anzuziehen, damit der Drehkranz sich nicht mehr verstellen kann
- Die Wasserwaage wird dann auf den Sensorkopf aufgesetzt, wobei sie nicht um 180 Grad verdreht werden darf
- Der Sensorkopf ist so zu verändern, dass auch hier die Waage passt
- Der Sensorkopf sollte immer exakt parallel zur Fahrbahnlängsrichtung aufgestellt werden
Bedeutung der Fotolinie
- Die Fotolinie ist eine Linie, an der das Fahrzeug abgebildet wird
- Diese Linie muss entweder durch einen auf jedem Foto erkennbaren Punkt dokumentiert werden oder in einem separaten Fotolinienbild
- An der Fotolinie befindet sich die Vorderfront des gemessenen Fahrzeuges zum Fotozeitpunkt (ca. 3 Meter nach Passieren des Sensorkopfes)
- In der Praxis wird die Fotolinie häufig durch eine markante Stelle dokumentiert (Kreidestrich, Spraydose oder Reflexfolie)
- Die Fotolinie hat jedoch keine Bedeutung für die Messung. Hier lässt sich jedoch oft ermitteln, ob der Messbeamte mit dem Gerät überhaupt vertraut ist.
nbsp]
ANSÄTZE FÜR DIE VERTEIDIGUNG
- Der Messbeamte sollte befragt werden, wie die Bodenbeschaffenheit war. So kann geprüft werden, ob das Gerät stabil waagerecht (Wasserwaage !) stand
- Der Sensorkopf muss bei Messende erneut mit der Wasserwaage geprüft werden. Falls er sich abgesenkt hat, können die Messungen nicht verwendet werden
- Der Abstand zur Straße kann während der Messungen verändert werden. Dabei ist der neue Abstandswert einzugeben, bevor der Messbetrieb fortgesetzt wird
- Der Messbeamte sollte im Gerichtstermin befragt werden, ob er automatisch oder manuell gemessen hat (beides möglich). So kann geprüft werden, ob er mit dem Gerät überhaupt vertraut ist
- Falls die Fotoposition („Fotolinie“) abweicht, d. h. falls das Fahrzeug mit seiner Vorderfront nicht an der Fotolinie steht, sollte eine Signalanalyse in Betracht gezogen werden um sicherzustellen, dass kein Messfehler vorliegt
Wenden Sie sich gleich an uns. Rechtsanwalt Löwenberg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie gern und kompetent zu Ihrem persönlichen Fall. Nehmen Sie Kontakt auf, per Mail oder telefonisch. Wir geben Ihnen eine kostenfreie Einschätzung, ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid lohnt.