Besuche in der JVA Würzburg

Sie möchten jemanden in der JVA Würzburg besuchen und haben das Gefühl, dass man Ihnen dabei nur Steine in den Weg legt? Wir erklären Ihnen, was zu tun ist:

1. Besucherliste

Als erstes müssen Sie auf der Besucherliste der jeweiligen Person stehen. Falls sich also beispielsweise Ihr Lebensgefährte in Haft befindet, können Sie ihn nur dann besuchen, wenn er Sie auf seine Besucherliste gesetzt hat.

Als erstes sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr Name auf der Besucherliste steht. Falls Sie sich nicht sicher sind, schreiben Sie die Person im Gefängnis an und teilen mit, dass Sie auf die Besucherliste gesetzt werden möchten. 

2. Genehmigung

Als nächstes benötigen Sie eine Genehmigung von der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. vom Gericht. Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Stadium sich das Verfahren gerade befindet. Falls Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich mit der Staatsanwaltschaft verbinden. Halten Sie vor dem Anruf das Aktenzeichen des Verfahrens oder das Geburtsdatum des Inhaftierten bereit.

Dann rufen Sie bei der Zentralen Nummer der Justiz an: 0931 / 3810. Hier erreichen Sie die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

Hier teilen Sie mit, dass Sie gerne eine Besuchsgenehmigung hätten und insoweit mit der Staatsanwaltschaft sprechen möchten. Falls die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuständig ist, wird man Sie dort zum Gericht weiterleiten.

Bei der Staatsanwaltschaft geben Sie dann das Aktenzeichen oder den Namen und das Geburtsdatum der Person an, die Sie besuchen möchten. Daraufhin wird Ihnen die Genehmigung erteilt, die in der Regel direkt an die JVA Würzburg gefaxt wird.

3. Vereinbarung eines Termins

Im letzten Schritt können Sie mit der JVA Würzburg einen Besuchstermin vereinbaren. Wenn Sie bei der JVA anrufen, sollten Sie sich zugleich erkundigen, ob die Besuchsgenehmigung von der Staatsanwaltschaft / dem Gericht angekommen ist. Falls nämlich die JVA die Genehmigung nicht erhalten hat, wird man Sie, wenn Sie angereist sind, auch nicht zum Besuch zulassen. Das ist insbesondere bei einer längeren Anfahrt sehr ärgerlich.

Fragen Sie daher bei der JVA, ob Sie auf der Besucherliste der Person stehen und, ob die Genehmigung der Justiz angekommen ist.

Dann vereinbaren Sie mit der JVA Würzburg einen Besuchstermin.