Neuregelungen im Sexualstrafrecht

Sexueller Missbrauch von Kindern findet heutzutage viel häufiger statt, als gemeinhin angenommen wird. Von sexuellem Missbrauch ist nämlich nicht erst dann die Rede, wenn ein Kind tatsächlich vom Täter sexuell missbraucht oder vergewaltigt wird.

Ein sexueller Missbrauch kann schon dann vorliegen, wenn ein 20jähriger ein 13jähriges Mädchen überredet, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm ein Video davon zu schicken.

Gerade unter Teenagern ist ein solches Verhalten heutzutage alles andere als unüblich.

Jetzt droht allerdings eine gesetzliche Verschärfung: Nach dem Willen des Bundesrates soll eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs zukünftig lebenslang im Führungszeugnis aufgeführt werden. Mitte Februar 2020 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Danach soll der Bundestag über eine Gesetzesänderung beschließen, nach der Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen sollen.

Bislang wurden solche Taten nach 3-10 Jahren für das Führungszeugnis getilgt, das heißt sie tauchten dort nicht mehr auf.

Wer also zukünftig mit einem Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs konfrontiert wird, sollte zwingend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ansonsten kann es passieren, dass eine entsprechende Voreintragung lebenslang im Führungszeugnis auftaucht.