Seit Jahren ist zu beobachten, dass in vielen Strafverfahren, insbesondere im Drogenbereich, die Beschuldigten mit Daten überführt werden, die ihren Handys entnommen wurden. Dies können beispielsweise WhatsApp-Chats, Bilddateien, Sprachdateien oder mit Passwörtern gesicherte Dateien sein.
Man sollte sich nie darauf verlassen, dass ein Handy mit einer PIN geschützt ist oder eine bestimmte Datei mit einem Passwort gesichert wurde.
Die Polizei findet (fast) jedes Passwort raus
Die bayerische Polizei beschäftigt beim Landeskriminalamt Experten, die sich mit nichts anderem befassen, als mit dem „Knacken“ von Passwörtern auf Handys. Es reicht dabei auch nicht aus, als Passwort eine besonders einfallsreiche Kombination aus Zahlen oder Buchstaben zu wählen. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich:
In einem von uns betreuten Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth verdeutlichte zudem der IT-Sachverständige, dass die Auswertungsmethoden regelmäßig verbessert werden. Im Laufe des damaligen Verfahrens gab der Sachverständige zunächst an, dass eine physikalische Auslesung eines Mobiltelefons noch nicht möglich sei. Einige Monate später teilte er im selben Verfahren mit, dass diese physikalische Auslesung mittlerweile technisch möglich sei.