Bewährung

Zu den häufigsten Fragen bei der Strafverteidigung gehört die Frage des Mandanten:

„Mein Sie, wir kriegen da noch Bewährung?“

Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, hat entweder eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit Bewährung zu erwarten. Insbesondere wenn der Mandant bereits vorbestraft ist, liegt das Ziel der Verteidigung häufig darin, eine Freiheitsstrafe zu erreichen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Was sind die Voraussetzungen einer Bewährung?

Grundsätzlich ist eine Bewährungsstrafe wahrscheinlicher, wenn die Freiheitsstrafe nicht mehr als 1 Jahr beträgt. Lautet das Urteil über eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren, müssen besondere Umstände vorliegen, damit das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Bewährung ergeben sich aus § 56 StGB.

Faktoren für die Frage einer Bewährung

In der Praxis spielen folgende Faktoren für die Frage einer Bewährung eine wichtige Rolle:

Ein guter Strafverteidiger kann in Zusammenarbeit mit dem Mandanten zahlreiche Punkte herausarbeiten, die eine Bewährung rechtfertigen. Die „Strafaussetzung zur Bewährung“ gehört zu unseren elementaren Kernbereichen. Seit vielen Jahren verteidigen wir Mandanten, bei denen aufgrund verschiedener Umstände die Frage für oder gegen eine Bewährung auf der Kippe steht.

Was muss ich tun, um eine Bewährung zu erreichen?

Wichtigste Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe ist die optimale Vorbereitung. Kein Gericht lässt sich spontan in der Hauptverhandlung davon überzeugen, dass eine Bewährungsstrafe ausreicht. Vielmehr sind die Voraussetzungen dafür bereits so früh wie möglich zu schaffen.

Wenden Sie sich daher gleich von Beginn an einen erfahrenen Strafverteidiger, der gemeinsam mit Ihnen die Grundlagen schafft, um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Bewährungsstrafe ausreicht. Steht die Frage nach einer Bewährung auch bei Ihnen auf der Kippe?

Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.