Haftstrafe

Woher weiß Ich, dass Ich meine Haftstrafe antreten muss?

Wer eine Haftstrafe abzusitzen hat, wurde vorher entsprechend verurteilt und bekommt in der Regel mehrere Wochen nach dem Urteil die Ladung zum Haftantritt. Aus Sicht der weiteren Verteidigung ist es sinnvoll, dieser Aufforderung nachzukommen: In diesem Fall gilt man als Selbststeller, und das wirkt sich für die weitere Vollstreckung immer positiv aus. Beispielsweise steigen die Chancen, mit einem Zweidrittelantrag oder sogar Halbstrafenantrag Erfolg zu haben.

Kann die Haftstrafe irgendwie abgewendet werden?

Häufig können Betroffene die Haftstrafe wegen Haftunfähigkeit nicht antreten, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Viele Gefängnisse haben eine Krankenabteilung, die jedoch nur für Akutfälle gedacht ist: Falls also jemand in der JVA stationär behandelt werden muss, kommt er in die Krankenabteilung. Falls aber der Betroffene vor Haftantritt schon (chronisch) krank ist, ist sogar die Staatsanwaltschaft oft der Meinung, dass die JVA der falsche Platz ist. Die Haftunfähigkeit muss durch einen Gutachter festgestellt werden. Den entsprechenden Antrag stellen wir gern für Sie. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Haftantritt aufzuschieben, z.B. wegen dringender familiärer Gründe (Haftaufschub, § 456 StPO). In diesem Fall ist ein Antrag zu stellen, der gut begründet werden sollte, da er sonst abgelehnt wird.

Was muss Ich beachten, wenn Ich tatsächlich in Haft bin?

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