Die Medizinisch-psychologische Begutachtung gehört zu den gefürchteten Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht.

Wann und warum wir eine MPU angeordnet?

Die Fahrerlaubnis erhält nur, wer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geeignet ist (§ 11 FeV). Das kann problematisch werden bei körperlichen oder geistigen Behinderungen oder eben bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn jemand wegen körperlicher Mängel oder Alkoholmissbrauchs nicht geeignet ist. Während diese Frage bei den körperlichen Mängeln noch relativ einfach zu beantworten ist, fällt das bei der Frage nach einem Alkoholmissbrauch schon schwer: Wann trinkt jemand zuviel – und vor allem: Fährt er auch, wenn er getrunken hat ? Und das Wichtigste: Ist er deswegen nicht mehr geeignet, ein Fahrzeug zu führen ?

Weil die Antwort auf diese Frage in der Regel nicht ganz einfach ist, darf jemandem, der im Verkehr mit Alkohol aufgefallen ist, nicht ohne Weiteres der Führerschein entzogen werden.

Hier kommt die MPU ins Spiel

Wenn der Verdacht des Alkoholmissbrauchs besteht, muss die Führerscheinstelle prüfen, ob der Fahrer möglicherweise ungeeignet ist. Und das tut sie, indem eine MPU angeordnet wird (§ 13 FeV). Bei dem Verdacht der Alkoholabhängigkeit wird ein ärztliches Gutachten angeordnet. Bereits zu dem Punkt, ob die Anordnung der MPU in Ihrem Fall überhaupt rechtmäßig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht befragen.

Was passiert bei einer MPU?

Im Rahmen einer MPU wird der Betroffene durch einen Verkehrspsychologen untersucht bzw. begutachtet. Diese Begutachtung dauert mehrere Stunden.

Im medizinischen Teil geht es um die Frage der Alkoholgewohnheiten („Wie häufig trinken Sie ?“) und körperliche Untersuchungen.

Im psychologischen Teil wird das in Rede stehende Fehlverhalten besprochen („Warum sind Sie unter Alkoholeinfluss gefahren ? Würden Sie in Zukunft nach einem Bier noch fahren ?“).

Im Leistungsteil geht es schließlich um Fragen wie das Reaktionsvermögen.

Kann Ich gegen die Verordnung einer MPU vorgehen?

Ja und nein: Gegen die Anordnung selbst kann man nicht vorgehen – bei Weigerung darf die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis ohne Weiteres entziehen (§ 11 Abs. 8 FeV).

Aber: Die Anordnung der MPU kann gleichwohl fehlerhaft sein: Die MPU ist immer mit einer bestimmten Fragestellung versehen, z.B.:

„Liegen körperliche und / oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können ? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann?“

Bereits bei der Formulierung dieser Fragestellung sind zahlreiche Vorgaben zu beachten, und es kommt immer wieder vor, dass die Behörde diese Fragestellung falsch formuliert. Falls in einem solchen Fall nach der MPU die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann wegen dieses Fehlers erfolgreich gegen den Entzug vorgegangen werden.

Kontaktieren Sie uns: Bei der Fragestellung und bei der Begutachtung sind zahlreiche Vorgaben zu berücksichtigen. Falls es hier zu Fehlern kommt, kann die MPU nicht gegen Sie verwendet werden!

Lohnt sich eine MPU-Vorbereitung?

Ein klares Ja. Entscheidend ist allerdings, wie man sich vorbereitet – ob über Internetforen, die BASt oder gewerblich angebotene Vorbereitungskurse. Dabei ist auch der Kostenfaktor zu berücksichtigen.
Sprechen Sie mit uns: In Würzburg und Umgebung gibt es eine Reihe von gewerblichen Anbietern, für die wir Ihnen je nach Einzelfall eine Empfehlung geben können.

Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren?

Die Anordnung einer MPU wirft in aller Regel mehrere Fragen auf: Durfte die Anordnung ergehen ? Ist die Fragestellung korrekt ? Soll ich mich auf die Begutachtung vorbereiten und wo kann ich mich am besten vorbereiten ? Ist bei der Begutachtung selbst alles ordnungsgemäß abgelaufen? Lassen Sie sich in einem solchen Fall kompetent und umfassend beraten.

Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Strafrecht.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie fachlich in Ihrem Rechtsfall. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und klären Sie bei einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre wichtigsten Fragen.