Haschisch und Crystal in Hassfurt

Ende März 2021 wurden in Haßfurt sechs Tatverdächtige wegen angeblicher Drogendelikte festgenommen. Die Polizei hatte 20 kg Rauschgift beschlagnahmt (17 kg Marihuana, 1,5 kg Crystal, 900 g MDMA, 150 g Haschisch).

Nach Ermittlungen der Polizei wurde eine 25-jährige Mittäterin während einer Beschaffungsfahrt auf dem Weg von Hessen nach Unterfranken festgenommen. In ihrem Fahrzeug befanden sich 10 kg Gras und 1 kg Crystal Meth. Die Staatsanwaltschaft Bamberg ließ daraufhin verschiedene Wohnungen in Bayern und Baden-Württemberg durchsuchen. Dabei wurden weitere Mengen an Betäubungsmitteln sowie 29.000,00 EUR Drogengeld gefunden.

Fünf der Tatverdächtigen befinden sich in U-Haft.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaften feiern solche Maßnahmen als großen Erfolg. Die Durchsuchungsaktion zeigt: Auch in Unterfranken sind Drogendelikte weiterhin an der Tagesordnung.

Für die Betroffenen stellt sich die Frage, wie sich die U-Haft möglichst schnell beenden lässt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Haftbefehle aufzuheben. Neben der Haftprüfung kann der Rechtsanwalt eine Haftbeschwerde durchführen.

Die Kanzlei Löwenberg & Kollegen Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung in BtM-Delikten. Unsere Rechtsanwälte haben bereits in Großverfahren (z. B. LG Nürnberg 2019: 100 kg Marihuana) verteidigt. Dabei wurden seitens der Polizei teilweise auch V-Leute eingesetzt.

Im Drogenverfahren stellt sich immer wieder die Frage nach dem „31er“. Gemeint ist der § 31 BtMG. Die sogenannte „Kronzeugenregelung“ sieht vor, dass ein Beschuldigter gegen andere aussagt, um sich dadurch ein besseres Ergebnis zu erkaufen.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Nach dem Gesetz kann das Gericht eine mildere Strafe verhängen – es muss dies jedoch nicht. Die Frage, ob ein Beschuldigter gegen einen anderen aussagt, sollte daher genau mit dem Strafverteidiger besprochen werden.