Wenn die Versicherung sich bei der Unfallregulierung Zeit lässt

Im Verkehrsrecht gehört zu den ständig widerkehrenden Ärgernissen die Bearbeitungszeit, welche die Haftpflichtversicherer für die Unfallregulierung benötigen.

Auch bei denkbar einfachen Fällen ist es fast schon üblich, dass auch auf Anschreiben des Rechtsanwaltes mehrere Wochen vergehen, bis die Versicherung reguliert.

Das ist insbesondere ärgerlich vor dem Hintergrund, dass der Geschädigte den Schaden an seinem Fahrzeug reparieren oder ein neues Fahrzeug kaufen will – und dafür das Geld der Versicherung benötigt.

Für den Anwalt im Verkehrsrecht ist es daher erste Pflicht, stets eine Frist zu setzen. Diese beginnt in dem Moment, in dem das Schreiben der Versicherung zugeht. Das Schreiben sollte also immer per Mail / Fax / beA versendet werden.

Wann kann geklagt werden?

Mandanten fragen oft, warum der Rechtsanwalt nicht sofort klagt.

Das Problem liegt darin, dass die Gerichte den Versicherern eine gewisse Frist belassen, um die Sache zu bearbeiten. Die Gerichte räumen den Haftpflichtversicherern eine Bearbeitungsfrist von 4-6 Wochen ein (die Fristen können in Nürnberg und Würzburg unterschiedlich sein). Bei Fällen mit Auslandsbeteiligung verlängert sich die Frist sogar auf 2 Monate.

Falls der Anwalt die Klage bereits vor Ablauf dieser Frist erhebt, wird das Gericht der Klage zwar stattgeben, die Kosten jedoch dem Geschädigten auferlegen. Das ist insbesondere ärgerlich, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Oft verlangt die Haftpflichtversicherung die polizeiliche Ermittlungsakte. Hier muss der Anwalt sich entscheiden: Er ist natürlich nicht verpflichtet, diese Akte an den Versicherer herauszugeben. Andererseits kann das die ganze Sache beschleunigen.

In derartigen Fällen ist daher kompetente Beratung durch den Anwalt für Verkehrsrecht gefragt. Das Gerücht „Verkehrsrecht kann jeder“ stimmt schon lange nicht mehr. Bei der ganz normalen Unfallregulierung sind so viele Fallstricke und Besonderheiten zu beachten, dass der Unfallgeschädigte selbst bei kleinen und scheinbar einfachen Unfällen immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen sollte.