Fahrerlaubnisrecht

In Bußgeldbescheiden oder den Schreiben der Führerscheinstellen ist manchmal die Rede vom „Fahrverbot“ bzw. „Führerschein“, manchmal wiederum von der „Fahrerlaubnis“.

Gibt es da einen Unterschied?

Wer ein Fahrverbot bekommt, muss seinen Führerschein für einen oder mehrere Monate abgeben. Danach bekommt er ihn ohne weiteres zurück – er geht einfach zur Polizei, die ihm den Führerschein wieder aushändigt.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, bekommt man die nicht einfach so zurück, auch nicht nach mehreren Jahren.

Wer den Führerschein verliert, kann sich einfach einen neuen bestellen. Das geht bei der Fahrerlaubnis nicht.

Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Der Führerschein ist nur der Nachweis, dass dieses Recht besteht.

Ohne Führerschein fahren = Ordnungswidrigkeit = Bußgeld
Ohne Fahrerlaubnis fahren = Straftat = Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Ein Fahrverbot ist daher sehr ärgerlich, aber nicht wirklich schlimm.

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Katastrophe sein: wenn jemandem die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss er sie neu beantragen. Bevor die Führerscheinstelle jedoch die neue Fahrerlaubnis erteilt, ordnet sie möglicherweise eine MPU an. Wer die nicht besteht, bekommt die Fahrerlaubnis nicht zurück.

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